Sie suchen eine Wohnung .
Hier haben wir Ihnen die gängisten Wohnungstypen
kurz beschrieben.
Die Einliegerwohnung ist meistens an ein Einfamilienhaus oder
Mehrfamilienhaus angebaut und verfügt über einen separaten Eingang.
Ein Apartment ist eine recht kleine Wohnung mit einem Zimmer, schmaler
Küsche
und einem Badezimmer
Wie es der Name schon beschriebt, befindet sich die Wohnung in einer Etage. Es befindet sich alles auf einer Ebene.
Eine Wohnung die von einem Lager- Industrieraum zu einer Wohnung umgebaut
wurde Viele Platz und hohe Decken. SInd zur Zeit sehr beliebt und eher in einer höheren
Preisklasse angesiedelt.
Das Penthouse ist eine separate Wohnung die auf dem Dach eines
Mehrfamilienhauses oder Hochhauses steht. Meistens auch mit einer großen Terasse
ausgestattet
Die Maisonette Wohnung erstreckt sich über mehrere Etagen innerhalb
eines
Miethauses. Die Geschosse sind dann mit einer Treppe innerhalb der Wohnung verbunden.
Die Souterrainwohnung befindet sich unter der Erdoberfläche. Eine Wohnung
zwischen Ergeschoss und Keller. Die Fenster befinden sich meist kurz Oberhalb des
Erdbodens.
Wie der Name schon sagt ist die Terassenwohnung meist mit einer
großzügigen
Terasse ausgestattet. Eine gute Alternative, wenn man keinen Garten hat.
Wie der Name auch hier schon sagt, befindet sich die Wohnung unmittelbar
unterhalb des Daches.
Die meisten privaten Vermieter hätten vor Abschluss des Mietvertrages gerne eine sog. Mieterselbstauskunft. Wenn Sie gleich einen guten Eindruck machen möchten bringen Sie ambesten gleich selbst die Mieterselbstauskunft zum ersten Termin mit. So können Sie schon bei der ersten Besichtigung beim zukünftigen Vermieter punkten und gleich zeigen, dass Sie in Bezug auf Ihr gewünschtes Mietverhältnis keine Geheimnisse haben Da Sie meistens sowieso die Mieterselbstauskunft vorlegen müssen um eine Chance auf eine Wohnung zu haben, kommen Sie einfach nur dem Vermieter zuvor.
Mit der Mieterselbstauskunft wird die persönliche und wirtschaftliche Situation von Ihnen abgefragt was z.B. sind: der Familienstand, Beruf, Arbeitsverhältnis, aktueller Vermieter und Einkommen. Zudem werden eventuelle Mietrückstände sowie die Abgaben einer eidesstattlichen Versicherung nachgefragt auch die Abgabe einer freiwilligen Schufa-Selbstauskunft ist keine Seltenheit.
Die Gründe für die Mieterselbstauskunft liegen fast auf der Hand. Der Vermieter möchte natürlich sichergehen, dass er seine Immobilie an zahlungsfähige Mieter vermietet sowie er auch vermeiden möchte auf Betrüger, Mietnomaden oder Messis hereinzufallen. Diesen Wunsch kann man selbstverständlich auch verstehen da niemand seine Immobilie ruiniert oder beschädigt haben möchte.
In Mehrfamilienhäusern sind für anderer Mieter sogenannte Messis oft auch ein triftiger Grund für einen Auszug aus der Wohnung. Bei solchen Mehrfamilienhäusern ist auch der familiäre Hintergrund ein großes Thema für den Vermieter. Wenn in einer Wohnanlage z.B. viele Familien leben und sich ein alleinstehendes Paar, das die Ruhe sucht für die Wohnung interessiert, kann der Vermieter so etwas besser koordinieren.
Einen rechtlichen Anspruch des Vermieters auf das Ausfüllen der Mieterselbstauskunft gibt es nicht! Es ist aber meist in der Praxis so, dass nur die Interessenten, die die Mieterselbstauskunft abgeben eine Chance auf ein Mietverhältnis haben.
Es gilt, dass der Mieter bei der Beantwortung der Selbstauskunft die zulässigen Fragen wahrheitsgemäß antworten muss. Wurde gelogen, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Aus diesem Grund können wir Ihnen nur empfehlen die Mieterselbstauskunft gewissenhaft und ehrlich auszufüllen damit einem neuen ungetrübten Mietverhältnis in Ihrer neuen Bleibe nichts mehr im Wege steht.
- Identitätsfragen (Name , Adresse etc.)
- Familienstand Arbeitgeber
- Nettoeinkommen
- Haustierhaltung
- Raucher oder Nichtraucher
- Haushaltsangehörige sowie deren Alter
- ob die Mietkosten das Sozialamt trägt
- ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist
- nach einer eidesstattlichen Versicherung
- nach einer Einkommenspfändung
- nach Mietrückständen
- nach Kinderwunsch oder bestehender Schwangerschaft
- nach Parteimitgliedschaften
- nach Gewerkschaftsmitgliedschaft
- Nationalität oder Religion außer eine Religionsgemeinschaft ist Vermieter
- Rechtsschutzversicherung
- Hobbys
- Krankheiten
- Vorbestrafung
- Detailierte Auflistung von Einkommen oder Verbindlichkeiten
- Finanzielle Verhältnisse von Angehörigen außer diese sind ebenfalls Mieter
Es gibt aber auch eine sogenannte ungefragte Aufklärungspflicht für Mieter. So muss der Mieter dem Vermieter auf folgende Situationen ungefragt hinweisen:
- wenn die Höhe der Kaltmiete 75% oder mehr des Nettoeinkommens beträgt
- wenn die Mietkosten vom Sozialamt oder Jobcenter oder einem anderen Grundsicherer gezahlt wird
- wenn über den Mieter ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
Im Folgendem haben wir Ihnen eine Mieterselbstauskunft zum selbst ausdrucken als PDF-Datei zum download zur Verfügung gestellt. Drucken Sie sich Ihre Mieter-Selbstauskunft einfach schnell aus, füllen Sie sie mit Ihren Angaben aus und los geht’s zum 1. Besichtigungstermin.